AGB
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)
Glossar:
Vermietung, mieten, Mietvertrag = kostenpflichtiges Angebot
Verleih, leihen, Leihvertrag = kostenloses Angebot
wenn nicht anders angegeben, meint „mieten / Miete“ immer auch „leihen / Leihe“
Lastenräder = Fahrräder
1. Vertragsgegenstand
HANNAH – Lastenräder einfach teilen! ist eine Sharing-Plattform für die Buchung und Nutzung von Lastenrädern und wird von der VELOGOLD GmbH & Co KG (nachfolgend: die Betreiberin oder Velogold) betrieben. Über die Plattform HANNAH bieten Eigentümer von Lastenrädern (nachfolgend: die Vermieter / Verleiher bzw. Eigentümerin) ihre Fahrräder den Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend: der/die Nutzer) zur Miete oder zum Verleih an.
Die vorliegenden AGB regeln sowohl die Benutzung der Buchungsplattform durch die Nutzer (Verhältnis zwischen den Nutzern und Velogold als Betreiberin der Plattform), als auch die Vermietung / den Verleih der Fahrräder (Verhältnis zwischen den Nutzern und den Vermietern / Verleihern). Bei jeder Vermietung / jedem Verleih eines Fahrrades kommt automatisch ein Mietvertrag / Leihvertrag zwischen dem mietenden oder leihenden Nutzer und dem Vermieter / Verleiher des Fahrrades zustande. Als Betreiberin der Plattform haftet Velogold nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Vermieter / Verleiher (ausser in den Fällen, in denen Velogold oder der Kooperationspartner ADFC Region Hannover zugleich Eigentümerin des Fahrrads ist).
Die Eigentümer der über Hannah verwalteten Lastenräder sind auf den Rückseiten der Transportkiste des jeweiligen Lastenrades mit Kontaktinfos angegeben.
2. Funktionsweise von Hannah
Die Plattform Hannah (www.hannah-lastenrad.de) ermöglicht dem Nutzer die Buchung und die zeitlich begrenzte Nutzung eines Lastenrades. Die Nutzung der Plattform erfordert eine einmalige und kostenlose Registrierung des Nutzers.
Für kostenpflichtige Leistungen (ggf. Ident-Prüfung oder Lastenrad-Miete) ist vor der Buchung ein Zahlungsmittel (Paypal, Kreditkarte) zu hinterlegen.
Nach der Registrierung erfolgt die einmalige Identitätsprüfung (Validierung / Freischaltung):
– über das in der App integrierte Ident-Verfahren (Link in der Bestätigungsmail)
– über die auf der Website angegebenen Stationen mittels Personalausweis (kostenfrei und persönlich)
Um ein Fahrrad zu buchen, wählt der Nutzer/die Nutzerin auf der Plattform / in der App einen Standort und ein verfügbares Fahrrad sowie ein Start- und Enddatum mit Uhrzeit aus.
Die Fahrräder können stundenweise gemietet werden. Die maximale Mietdauer beträgt in der Regel 24 Stunden, kann aber jeweils abweichen.
Die Lastenräder werden unterschiedlich angeboten:.
– Lastenräder über Stationen mit persönlicher Übergabe während der individuellen Öffnungszeiten
– Lastenräder an öffentlichen Orten, die 24/7 und kontaktlos mit E-Schloss zugänglich
– Lastenräder für geschlossene Nutzergruppen ohne öffentlichen Zugang, kontaktlos, mit oder ohne E-Schloss
Die Stationen mit persönlicher Übergabe sind Partner von Hannah, welche die Fahrräder im Auftrag der Vermieter betreuen. Sie sind ggf. auch für das Laden der Batterie und die Übergabe der Fahrräder und der Schlüssel zuständig.
Der Nutzer*in findet sich zum Mietantritt am gewählten Datum und Uhrzeit an der Station des gebuchten Lastenrades ein:
Für die persönlich besetzte Station wird der Nutzer gegen Vorweisen eines amtlichen Personalausweises und Abgleich mit den Buchungsdaten in der App der Schlüssel und ggf. die Batterie des Fahrrades ausgehändigt.
Für die kontaktlose Ausleihe wird mittels App auf dem Smartphone das E-Schloss geöffnet.
Lastenräder mit E-Unterstützung (Pedelec) haben entweder neben dem Standort eine Wallbox, worüber die Akkus geladen werden – wahlweise entweder mit Ladekabel aus der Wallbox zum Fahrrad oder mit Entnahmemöglichkeit des Akkus aus der Wallbox. Oder sie haben einen Standort, an dem persönlich zu Öffnungszeiten der Akku ggf. mit Ladegerät übergeben werden kann.
Der Nutzer bringt das Fahrrad vor Ablauf des Mietendes wieder zur gleichen (!) Station zurück, schliesst das Fahrrad ab und händigt im Falle einer persönlich besetzten Station der verantwortlichen Person die Schlüssel und die Batterie aus.
Privatgenutzte Lastenräder z.B. in Hausgemeinschaften können in schriftlicher Form abweichende und ergänzende Vereinbarungen treffen, sofern sie die Sicherheit der Nutzer oder die Rechte und Pflichten des Betreibers der Plattform HANNAH nicht beeinflussen. Etwaige Vereinbarungen sind dem Betreiber HANNAH per Mail zukommen zu lassen.
3. Registrierung
Die Nutzung des Angebots von Hannah erfordert zuerst eine Registrierung über die Webseite www.hannah-lastenrad.de oder der Hannah-App. Die Registrierung erfordert die Angabe von Vorname, Name, Adresse, Email und Alter sowie Personalausweis-Nummer. Nur Personen über 18 Jahren können sich registrieren.
Namens- und Adressänderungen sind der Betreiberin unmittelbar mitzuteilen, respektive auf dem Nutzerkonto vorzunehmen.
Mit der Registrierung erkennt der Nutzer / die Nutzerin explizit die vorliegenden AGB an.
4. Identitätsprüfung
An Stationen mit persönlicher Schlüssel- / ggf. Akku-Übergabe wird bei jeder Ausleihe der Personalausweis augenscheinlich mit den Buchungsdaten auf der App abgeglichen und somit die Identität bei jeder Ausleihe geprüft!
Für öffentliche Stationen mit kontaktloser Ausleihe muss zuvor und einmalig die Identität des registrierten Nutzers geprüft werden. Dies erfolgt jederzeit über den in der Bestätigungsmail hinterlegten Link zur Ident-Prüfung oder über die auf der Website genannten Stationen („Validierungsstellen“) mittels Personalausweis möglich.
Wenn zusätzlich (!) noch nichtöffentliche Lastenräder freigeschaltet werden sollen, erfolgt dies über die Team-Administrator:innen der jeweiligen Lastenrad-Eigentümerin.
5. Tarife und Bezahlung
Es gibt Stationen mit kostenpflichtigen Lastenrädern und welche mit kostenfreien Lastenrädern, unabhängig davon, ob sie privat oder öffentlich angeboten werden.
Die Höhe der Miete bestimmen die Eigentümer des jeweiligen Lastenrades!
Es kann eine freiwillige Spende über die App geleistet werden, die an die Eigentümer:innen des jeweiligen Lastenrades weitergeleitet werden.
Die Kosten der jeweiligen Miete sind auf der Webseite www.hannah-lastenrad.de sowie in der App am jeweiligen Lastenrad ersichtlich. Der für die vor Fahrtantritt gebuchte Ausleihdauer zu bezahlende Gesamtpreis wird vor Abschluss jeder Buchung angegeben.
Die Buchung eines kostenpflichtigen Fahrrades erfordert die Angabe eines bis zum Zeitpunkt des Mietendes gültigen Zahlungsmittels, z.B. einer Kreditkarte oder Lastschrift. Die Abbuchung des Preises erfolgt bei Mietende bzw. Rückgabe des Fahrrades. Mit der Angabe des Zahlungsmittels erteilt der Nutzer der Betreiberin die Erlaubnis den Preis (Miete, ggf. Kosten einer Versicherung) sowie etwaige Stornogebühren und Strafgebühren für verspätete Rückgabe direkt zu belasten.
Die Buchungen können bis zu 4 Stunden vor Beginn der Mietdauer kostenlos storniert werden, danach fällt für die kostenpflichtigen Lastenräder eine Stornierungsgebühr von 5,- Euro an. Nach Beginn der Mietdauer kann eine Miete nicht mehr storniert werden, und der volle Mietpreis fällt an. Die Dauer der Miete kann bis zum Ablauf des gewählten Mietendes ohne Strafgebühr verlängert werden, vorausgesetzt, dass das Lastenrad für diese Zeit verfügbar ist.
Wir behalten uns vor, auch bei kostenfreien, öffentlichen Lastenrädern bei Nichtabholung eine Gebühr von 5,- Euro zu erheben.
6. Verfügbarkeit des Angebots
Der Nutzer / die Nutzerin hat keinerlei Ansprüche auf eine garantierte Verfügbarkeit der Buchungsplattform und der Fahrräder.
Die Fahrradübergabe und -rückgabe an Stationen mit persönlicher Übergabe ist nur während der Öffnungszeiten der zuständigen Station möglich.
Die Betreiberin der Plattform oder die Vermieter der Fahrräder können nicht für Störungen oder Mängel der Plattform und deren Folgen haftbar gemacht werden.
Die Betreiberin bemüht sich, den bestmöglichen schriftlichen Auskunftsdienst für Fragen im Zusammenhang mit der Plattform anzubieten (hallo@hannah-lastenrad.de). Der Nutzer hat jedoch keinerlei Anspruch auf die Verfügbarkeit oder gewisse qualitative Standards des Auskunftsdienstes. Für Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung ist der/die jeweilige Eigentümer*in / Vermieter*in zu kontaktieren, die Kontaktdaten hierzu sind auf dem Lastenrad angegeben.
7. Benutzung der Fahrräder
Die Benutzung der öffentlich angebotenen Lastenräder steht grundsätzlich allen interessierten Nutzern offen. Die Nutzer*in muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Vermieter behalten sich vor, Fahrräder für eigene Zwecke zu reservieren. Entsprechende Einschränkungen seitens der Vermieter werden auf der Plattform publiziert.
Die Nutzer*in ist verpflichtet, das Fahrrad in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, zu verwahren und abzusperren, alle gesetzlichen Vorschriften, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung des Fahrrades verbunden sind, zu beachten, sowie Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers oder des Betreibers zu befolgen.
Vor Antritt der Miete hat sich der Nutzer zu vergewissern, dass sich das Fahrrad in einem betriebssicheren Zustand gemäss der aktuell gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) befindet. Andernfalls darf er das Fahrrad nicht benutzen und muss den Mangel über die in der App zum Fahrrad angezeigten Menüpunkt „Panne“ übermitteln, alternativ unter Angabe des Lastenrad-Namens über die Kontaktdaten des Betreibers HANNAH.
Die Nutzer*in ist verpflichtet, das Fahrrad in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.
Die Nutzer*in haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder wie z.B. Führen des Fahrzeuges durch eine nicht berechtigte Nutzer, Einsatz des Fahrzeugs für einen verbotenen Zweck und weitere etwaige Strafen, für die Vermieter in Anspruch genommen würden, es sei denn, sie sind durch Verschulden der Vermieter*in verursacht worden.
Wenn das Fahrrad eine Panne hat, muss die Nutzer*in es selber zur Station zurückbringen. Für etwaige damit verbundene Folgekosten können Vermieter und die Betreiberin HANNAH nicht haftbar gemacht werden.
Die Vermieter*in, resp. die Betreiberin sind berechtigt, folgende Strafgebühren in Rechnung zu stellen:
Bei verspäteter Rückgabe: 10,- Euro pro angebrochener Stunde
Bei starker Verschmutzung: 50,- Euro
Bei verlorenem Schlüssel: 30,- Euro
Die Nutzer*in darf das Fahrrad nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vermieter*in für politische Zwecke (Demonstrationen u.a.) einsetzen. Die Nutzer*in darf keine Veränderungen (z. Bsp. Werbetafeln, etc.) am Fahrrad vornehmen.
Das Fahrrad darf nicht veräussert, verpfändet oder mit Rechten Dritten belastet werden. Das Fahrrad darf insbesondere nicht untervermietet werden.
Die Betreiberin und die Vermieter empfehlen dem Nutzer, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen, immer mit Licht zu fahren und beförderte Kinder immer mit den vorhandenen Sicherheitsgurte anzuschnallen. Falls die Gurte einen Defekt haben, sind keine Kinder in der Kiste zu befördern!
8. Verhalten und Haftung des Nutzers für Schäden und Diebstahl
Die Nutzer*in ist gegenüber der Eigentümer*in in Höhe von maximal 1500,- Euro für Lastenrad-Pedelecs und 500,- Euro für Lastenräder bei einem Diebstahl des Fahrrads und für Beschädigungen des Fahrrads während der Mietdauer verantwortlich. Die Verantwortung des Nutzers ist ausgeschlossen für Kratzer, die gewöhnliche Abnutzung, für den Einfluss der Witterung oder von Naturkräften sowie für etwaigen Gewinnausfall des Eigentümers infolge des Diebstahls oder der Fahruntauglichkeit des beschädigten Fahrzeugs. Etwaige Garantieleistungen des Herstellers oder von Dritten werden vom geschuldeten Betrag in Abzug gebracht.
Bei Unfällen und Schäden, selbst leichten Schäden am Fahrrad muss die Nutzer*in für die Eigentümer*in unverzüglich einen ausführlichen Bericht mit einer Schadenskizze anfertigen. Falls Dritte beteiligt sind, muss der Bericht deren Namen und Adressen sowie die etwaiger Zeugen und Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge enthalten. Der Bericht ist an die Betreiberin der Plattform zu Händen der Eigentümer*in zu senden. Die Vermieter*in verpflichtet sich, einen Kostenvoranschlag einzuholen und die Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten bei einem offiziellen Reparaturdienst in Auftrag zu geben.
Bei Diebstahl sind der Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie ein etwaiger Polizeibericht bei der Betreiberin zu Händen der Vermieter*in innerhalb von 24 Stunden bzw. bis zum nächsten offiziellen Arbeitstag nach dem Diebstahl einzureichen. Die Vermiete*in kann anschliessend als Eigentümer*in des Mietgegenstandes Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Nutzer*in ermächtigt die Betreiberin und die Vermieter*in zur Einsicht jeglicher relevanter Akten bei allen Ämtern.
Art. 8 Abs. 1 ist anwendbar: 1) falls das Fahrrad nicht innert 30 Tagen gefunden wird; 2) falls das Fahrrad gefunden wird, für etwaige Such- und Instandstellungskosten.
9. Versicherung
Die Nutzung der Fahrräder erfolgt auf eigenes Risiko!
Die Nutzer*in nimmt zur Kenntnis dass sie vorbehaltlich der freiwilligen Versicherung gegen Schäden und Diebstahl mit der Reservierung keinerlei Versicherungsschutz erwirbt (Haftpflicht, Unfall, für transportierte Personen und Gegenstände, usw.).
Mit der Registrierung auf der Plattform bestätigt die Nutzer*in, dass er/sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (für Dritten zugefügte Schäden, z.B. private Haftpflichtversicherung oder Hausratsversicherung) und im Fall eines Unfalls versichert ist.
10. Haftung der Betreiberin und der Vermieter*in
Die Betreiberin und die Vermieter*in schliessen jegliche Haftung für Schäden und Folgekosten aus, welche der Nutzer direkt oder indirekt aus der Abwicklung dieses Vertrags erleidet, es sei denn, die Schäden seien von der Betreiberin oder dem Vermieter grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
11. Datenschutz
Die Betreibern richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der Daten, welche den Nutzer betreffen, nach den Vorschriften der Datenschutzverordnung. Sie ist berechtigt, zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Abwicklung der Vertragsleistungen Personendaten zu sammeln und zu bearbeiten.
Die Nutzer*in ist damit einverstanden, dass die Daten für die Durchführung, Abwicklung und Verwaltung des Nutzungsvertrages an Dritte, insbesondere an die Vermieter*in, weitergegeben werden können. Die Personendaten können ausserdem in aggregierter und anonymisierter Form für Auswertungen und Studien verwendet werden.
Die Fahrräder können mit einem Tracking-System ausgestattet sein, welches zu jedem Zeitpunkt die Bestimmung des Standortes ermöglicht. Diese Daten werden ausschliesslich zum Schutz gegen Diebstahl und bei Missbrauch sowie – wenn überhaupt – in aggregierter und anonymisierter Form zu internen Analysezwecken verwendet.
Im Übrigen gelten die speziellen Bestimmungen zum Datenschutz und Datensicherheit.
12. Schlussbestimmungen
Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Beziehungen zur Nutzer*in, die diese AGB nicht einhalten (z.B. wiederholte verspätete Rückgabe des Fahrrads usw.), ohne Angabe von Gründen und ohne Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen aufzulösen.
Die Nutzer*in ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
Die Betreiberin ist befugt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Nutzer*innen werden innerhalb nötiger Frist über etwaige Änderungen per E-Mail informiert. Die Änderungen erhalten bei der nächsten getätigten Miete Rechtsgültigkeit, wenn der Nutzer bis dann keinen schriftlichen Widerspruch einreicht. Im Fall eines solchen Widerspruchs gilt das Vertragsverhältnis als beendet. Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen findet nicht statt.
Die vorliegenden AGB unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Hannover.
16. Mai 2022